
Beneficium juris (lat.), die von einem Gesetz, welches eine allgemeine Regel aufstellt, zu gunsten gewisser Klassen von Personen, Sachen oder Rechtsverhältnissen gestatteten oder verfügten Ausnahmsrechte oder Ausnahmeregeln. Nicht zu verwechseln ist damit das Privilegium, d. h. ein Ausnahmegesetz, welches einen einzelnen Rechtsfall betrifft und n...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.