
Betrag, der Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung ist. Die Beitragsbemessungsgrunglage wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Das Produkt ist dann der zu zahlende Beitrag. Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen, d.h. bei Arbeitern und Angestellten das versicherungspflichtige Arbeitsentg...
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