
Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitsentgelt, das bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt wird, durch Multiplikation mit dem maßgebenden Beitragssatz ermittelt. Das Arbeitsentgelt wird jedoch nicht unbegrenzt der Beitragsberechnung unterworfen, sondern nur insoweit, als...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/B/Beitragsbemessungsgrenzen.htm

Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitsentgelt, das bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt wird, durch Multiplikation mit dem maßgebenden Beitragssatz ermittelt. Das Arbeitsentgelt wird jedoch nicht unbegrenzt der Beitragsberechnung unterworfen, sondern nur insoweit, als es die Beitragsbemessungsgrenze nicht überste...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/B/Beitragsbemessungsgrenzen.html

Bei den gesetzlichen Sozialversicherung en gelten für die Berechnung der Beiträge Beitragsbemessungsgrenze n. Nur bis zu ihrer Höhe werden die prozentualen Lohnabzüge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet und vom Arbeitgeber abgeführt. Einkommensteile, die darüber liegen, werden nicht herangezogen. Sie werde......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/beitragsbemessungsgrenzen/beitrags
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