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Beisitzer

Beisitzer Logo #42000 Ein Beisitzer ist eine Person, die in einem Gremium (Vereinsvorstand, Prüfungskommission, Gericht etc.) mitwirkt. == Beisitzer in Vereinsvorständen == === Beisitzer als Vertreter der Vereinsöffentlichkeit === In den meisten Vereinen besteht der Vorstand aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Kassenwart, meist auc...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Beisitzer

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Beisitzer Logo #42134Beisitzer, neben dem Vorsitzenden das Mitglied eines Gerichts oder einer kollegialen Verwaltungsbehörde; auch das Mitglied eines Vereinsvorstands.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Beisitzer Logo #42834Mit Beisitzer werden die nicht vorsitzenden Richter in einer Gerichtsverhandlung bezeichnet. Beisitzer können sowohl Berufsrichter als auch Schöffen sein.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/beisitzer.php

Beisitzer

Beisitzer Logo #42295Beisitzer , stimmführende Mitglieder eines Kollegiums, namentlich Richterkollegiums, im Gegensatz zum Vorsitzenden (Präsidenten, Dirigenten). In einem besondern Sinn gebrauchte man früher den Ausdruck B. für Urkundspersonen, welche bei gewissen Untersuchungshandlungen, namentlich bei einer Leichenschau oder Leichenöffnung, zugezogen wurden.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Beisitzer

Beisitzer Logo #42086Zu Fragen berechtigter Protokollführer bei einer mündlichen »Prüfung, meist ein Angehöriger desjenigen Lehrstuhls, an dem eine Prüfung abgehalten wird, mindestens ein examinierter Mitarbeiter. Neben der Protokollführung ist die Beratung mit dem Prüfer zu...
Gefunden auf https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/51fb3bb0-b9e

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Beisitzer Logo #42145s. Gerichte u.Gerichtsverfassung.
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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