
Beisassen (mhd. bisezze, inliute, inwoner, ingesessene, seldener; mlat. civitatis habitatores, cohabitatores, incolae, inquilini) wurden seit dem 11. Jh. Angehörige der niederen Schicht der Stadtbevölkerung genannt, die nicht das volle Bürgerrecht hatten, rechtlich jedoch über Fremden und Gästen sta...
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Beisassen (Beiwohner, Schutzverwandte, Schutzbürger), im weitern Sinn alle die Personen, welche bloß innerhalb einer Stadt ihren Wohnsitz gewählt oder den Schutz der städtischen Obrigkeit ohne das Bürgerrecht erworben haben; im engern Sinn Einwohner, die nicht im Besitz des vollen, sondern nur des sogen. kleinen Bürgerrechts sind. Der Inbegri...
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