
In der Gesundheitswirtschaft : Ambulante bzw. stationär e pflegerische Versorgung von Behinderten. Im Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – wird in § 2 Behinderung bzw. Schwerbehinderung wie folgt definiert: (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion , geistige Fähigkeit oder seeli...
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