[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Gütern, d. i. zeitlichem Vermögen versehen. Gott begütert einen mehr als den andern. Am häufigsten ist das Participium der vergangenen Zeit üblich Begütert seyn, mit Gütern oder liegenden Gründen angesessen seyn. Ingleichen in weiterer Bedeutung, ein begüterter Ma...
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