[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. was sich mit dem Verstande begreifen läßt. Eine begreifliche Sache. Das ist leicht begreiflich. Ich rede ja begreiflich. Daher die Begreiflichkeit, plur. inusit. die Eigenschaft einer Sache, nach welcher sie sich leicht begreifen läßt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1066

(Text von 1910) Deutlich
1). Begreiflich
2). Verständlich
3). Klar
4). Wer eine Sache oder einen Begriff scharf und bestimmt von jeder andern Sache oder jedem andern Begriffe unterscheiden kann, dem ist die Sache oder der Begriff
klar; wer die einzelnen Teile und Merkmale einer Sache oder eines B...
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https://www.textlog.de/38675.html
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