Beglaubigung, notarielle Bedeutung

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Beglaubigung, notarielle

Beglaubigung, notarielle Logo #42834Mit notarieller Beglaubigung wird gemäß § 129 BGB die Bestätigung eines Notars darüber bezeichnet, dass die Unterschrift auf einem bestimmten Schriftstück in seiner Anwesenheit von dem Unterzeichneten vorgenommen wurde.
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