[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. fest machen, so wohl in eigentlicher, als figürlicher Bedeutung. Ein Holz an der Wand befestigen. Eine Thür, ein Bret, einen Stein befestigen. Eine Stadt, eine Ort befestigen, ihn mit Festungswerken versehen, oder so einschließlich, daß er vor allem Überfalle gesichert wi...
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