
Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt Einzelheiten zur Versorgung der Beamten und Richter im Bund und (vorerst noch) in den Ländern. Das Gesetz besteht aus 15 Abschnitten: Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform in Deutschland im Sommer 2006 erhielten die Bundesländer für ihre Landesbeamten die Gesetzgebungskompetenz. Das Beamtenv...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenversorgungsgesetz
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