
Der konstruktiv ausgebildete Übergang vom Boden zum Bauwerk bzw. die Bauwerksgründung. Zweck des Fundaments ist es, ein Bauwerk so zu verankern, dass es von möglichen Bodenverformungen oder Bodenbewegungen infolge von Austrocknung, Aufschwemmung, Frosthub, Erdbeben usw. nicht (wesentlich) beschädigt werden kann.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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