
Bausparkassen, Kreditinstitute, mit dem Zweck die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen zu fördern. Dabei nehmen die Bausparkassen Einlagen von Sparern entgegen und gewähren ihnen aus den angesammelten Beträgen zinsbegünstigte Darlehen, die zweckgebunden für Bauvorhaben oder zum Erwerb von Immobilien genutzt werden müssen. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Diese Spezialbanken haben den ausschließlichen Geschäftszweck, Spareinlagen von Bausparern zu sammeln und Bauspardarlehen auszureichen. Die Aufgaben der Bausparkassen sind eigens in einem Gesetz über Bausparkassen festgelegt. Die Schaffung von Wohneigentum ist dabei der gesellschaftliche Zweck und N...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Bausparkassen, Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bausparges...
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Zweck-Sparkassen zum Sparen für den Erwerb von Eigenheimen. Einerseits nehmen die Bausparkassen die Einlagen der Sparer entgegen, andererseits gewähren Sie Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum.
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english: building societies; home building and loan associations; housing credit institutions Bei den Bausparkassen handelt es sich nach dem Bausparkassengesetz von 1973 um Kreditinstitute, auf die das Kreditwesengesetz anzuwenden ist und die der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Die ersten...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Eine Teilgruppe der Spezialbanken innerhalb des deutschen Bankensystems, wird Bausparkasse genannt. Auf der Grundlage abgeschlossener Bausparverträge sind die Bausparkassen darauf spezialisiert Gelder von Bauwilligen zu sammeln und aus dem gesammelten Fonds nach einem bestimmten Zuteilungsplan Darlehen an die Bausparer zu vergeben. Mit nachran...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bausparkassen.php

Diese Spezialbanken haben den ausschließlichen Geschäftszweck, Spareinlagen von Bausparer n zu sammeln und Bauspardarlehen auszureichen. Die Aufgaben der Bausparkasse n sind eigens in einem Gesetz über Bausparkasse n festgelegt. Die Schaffung von Wohneigentum ist dabei der gesellschaftliche Zweck und Nutzen.
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