
(mnd. bursprake) ist die Versammlung der Nachbarn in Stadt und Dorf, in welcher das geltende Recht verkündet wird und bei Bedarf allgemeine Angelegenheiten beraten werden.. Lit.: Kroeschell, DRG 1
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Bauersprache,
(nicht gebräuchlich) oder Bauernsprache, plur. inusit. in Westphalen, die alten schriftlich verfaßten Gewohnheiten eines Dorfes. Ehedem bedeutete dieses Wort auch eine Versammlung der Bürger und die in derselben errichteten Stadtgesetze, in welchem Verstande es noc...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_674

Bauersprache, im historischen Recht andere Bezeichnung für Bauergericht. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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