
Eine Investmentgesellschaft darf nur dann Anteile eines Fonds ausgeben, wenn die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden. Das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG regeln die Vertragsbedingungen.
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Bevor eine > Investmentgesellschaft Anteile eines Fonds ausgeben darf, müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom > Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und > KAG.
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Bevor eine Investmentgesellschaft Anteile eines Fonds ausgeben darf, müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG.
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