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Vertragsbedingungen Logo #40018Eine Investmentgesellschaft darf nur dann Anteile eines Fonds ausgeben, wenn die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden. Das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG regeln die Vertragsbedingungen.
Gefunden auf https://boersenlexikon.faz.net/vertrags.htm

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Vertragsbedingungen Logo #42133Bevor eine > Investmentgesellschaft Anteile eines Fonds ausgeben darf, müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom > Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und > KAG.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

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Vertragsbedingungen Logo #42219Bevor eine Investmentgesellschaft Anteile eines Fonds ausgeben darf, müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
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