
Geldsumme, die ein Versorgungsunternehmen von Kunden mit schlechter Bonität oder zu erwartender schlechter Zahlungsmoral vor der Lieferung einer Leistung fordert. Barsicherheiten können auf verschiedene Arten zurückgezahlt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Barsicherheiten (Abs. 1 Z 4) sind auf einem Konto gutgeschriebene Beträge und vergleichbare Geldforderungen, wie etwa eine Geldmarkt-Sichteinlage. Bargeld fällt dagegen nicht unter diesen Begriff. Barsicherheiten können sowohl im Wege der Vollrechtsübertragung (einer Zession) als auch in Form eines beschränkten dinglichen Sicherungsrechts (bei...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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