
Die Anforderungen, die sich aus dem KWG an die Geschäftsleiter stellen, ergeben sich im Wesentlichen aus § 1 Abs. 2 KWG i. V. m. § 33 KWG. Danach muss der Geschäftsleiter persönlich zuverlässig sein und für die Leitung einer Bank erforderliche fachliche Eignung haben. Fachliche Eignung der genannten Personen für die Leitung eines Instit...
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