
Als Bagatellsteuer können Steuern bezeichnet werden, deren Aufkommen (Ertrag) sehr gering im Vergleich zum betriebenen Erhebungsaufwand und im Vergleich zu anderen Steuern ist. Bagatellsteuern haben mithin keine große fiskalische Bedeutung, sondern dienen oft als politisches Steuerungsinstrument oder sind durch Veränderungen der wirtschaftliche...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bagatellsteuer

Steuern geringen Aufkommens, deren Erhebung und Eintreibung möglicherweise mehr volkswirtschaftlichen Aufwand als fiskalische Einnahmen verursacht und deren Lenkungsfunktion zweifelhaft ist.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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