[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Back-erbe,
(nicht gebräuchlich) plur. die -n, in einigen Niedersächsischen Städten, ein Haus, auf welchem die Backgerechtigkeit haftet, ein Backhaus; von Erbe, so fern es in Niedersachsen ein Haus bedeutet.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_73
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