
Rechtsschulen, Gruppen von Juristen, die in der Behandlung des Rechts gleichen Methoden folgen; bei den Römern die Rechtsschulen der Sabinianer und Proculianer, im Mittelalter die der Glossatoren, in Deutschland z. B. die historische Schule.
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Rechtsschulen, Schulen für Rechtsunterricht, im Altertum besonders die Rechtsschulen von Berytos (Beirut) und Konstantinopel, im Mittelalter die von Pavia (11. Jahrhundert) und Bologna (Blütezeit 13. Jahrhundert).
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Rechtsschulen. Während des ganzen MA. hat es Rechtsschulen in dem Sinn gegeben, dass rechtskundige Männer ihr Wissen an Schüler weitergaben, üblicherweise im Rahmen des Rhetorikunterrichts, wie er an Kloster- oder Domschulen erteilt wurde. Nach der Rezeption des Römischen Rechts begründete um 1100 d...
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Gruppen von Rechtslehrern, die – meist im Anschluss an einen bedeutenden Juristen – eine bestimmte Rechtsanschauung vertreten und fortbilden, z. B. im alten Rom die Rechtsschulen der Sabinianer und der Proculianer, in neuerer Zeit in Deutschland die Naturrechtsschule, die historische Rechtsschule, die Freirechtsschule u. a...
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