[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit einem Gruße bewillkommen, empfangen. Freudenthränen begrüßen das Morgenroth, Geßn Den Feind mit Kanonen begrüßen, ironisch. 2) Jemanden um etwas begrüßen, dessen Einwilligung zu etwas aus Höflichkeit oder Ehren halber verlangen. Er will wenigstens darum begrü... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1071