
1) Der Begriff B. bezieht sich auf die besondere Rechtsstellung, die Staatsangehörige (Bürger) im Ggs. zu den Einwohnern eines anderen Staates oder eines anderen Gemeinwesens haben.2) B. bezeichnet Rechte, die das GG nur Bürgern mit dt. Staatsangehörigkeit zubilligt, z.B. die Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 GG (die Koalitionsfreiheit nach Art....
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die gesetzlichen Rechte, welche die Bürger/innen eines bestimmten Staates haben
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Bürgerrechte, das Recht, am politischen Leben des Gemeinwesens, dessen Bürger man ist, unter Beachtung der geltenden Gesetze teilzunehmen. Gemäß Art. 33 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche in jedem Land der Bundesrepublik die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Dazu gehören z. B. das Wahlrecht ...
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Bürgerrechte, die einem Staatsangehörigen zustehenden Teilnahmerechte am Staatsleben durch aktives und passives Wahlrecht und Bekleidung öffentlicher Ämter; ferner alle Staatsbürgerrechte, besonders die Grundrechte, schließlich die Ortsbürgerrechte, also das Recht der in einer Gemeinde Wohnenden auf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Als Bürgerrechte werden die Rechte bezeichnet, die jedem Bürger eines Landes und nicht allen Menschen zustehen. Vergleiche mit Menschenrechte.
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