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Ausweisung Logo #42329Fremde sind von den Polizeibehörden bei nicht rechtmäßigem Aufenthalt aus dem Bundesgebiet mit Bescheid auszuweisen. Im Interesse der öffentlichen Ordnung kann auch bei rechtmäßigem Aufenthalt ein Aufenthaltsverbot gegen Fremde erlassen bzw. die Ausweisung verfügt werden. Dabei ist auf den Schutz des Privat- und Familienlebens Bedacht zu neh...
Gefunden auf https://austria-forum.org//af/AEIOU/Ausweisung

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Ausweisung Logo #42000 Die Begriffe Ausweisung oder Landesverweis bezeichnen die Anordnung der Behörden eines Staates, ein in seinem Hoheitsgebiet (rechtmäßig oder rechtswidrig) anwesender ausländischer Staatsbürger habe dieses zu verlassen. Im Unterschied zur Abschiebung, die eine Vollzugsmaßnahme (zwangsweise Außerlandesschaffung) darstellt und mit der die Aufe...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweisung

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Ausweisung Logo #42003I. Hinausweisung II. Zuweisung 1 Erbteilung, Ausstattung, Abfindung 2 Entschädigung III. Aussage, Bestimmung, Entscheidung 1 Aussage, Anordnung -- Weisung, Auftrag 2 Entscheidung, Urteil 3 4 Abrechnung IV. Anspruch, Hypothek
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Ausweisung Logo #42072Verwaltungsakt, der für einen Ausländer die Ausreise aus der Bundesrepublik anordnet, und ihm gleichzeitig die erneute Einreise untersagt. Die rechtlichen Voraussetzungen einer Ausweisung sind in den §§ 53 bis 56 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) festgeschrieben. Die Ausweisung bring...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Ausweisung Logo #40035A. ist eine ultimative Aufforderung, den Staat zu verlassen. Die A. von Deutschen aus D und der Entzug der dt. Staatsangehörigkeit ist verfassungsrechtlich untersagt.
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

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Ausweisung Logo #40014Ausweisung, Aufforderung zum Verlassen des Staatsgebiets. Deutsche Staatsangehörige können aus der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgewiesen werden. Die Ausweisung unerwünschter Ausländer ist zulässig, wenn deren Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt (AuslG?...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

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Ausweisung Logo #42134Ausweisung, Recht: Ausländer.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Ausweisung Logo #42303
  1. Aus¦wei¦sung [f. 10 ] das Ausweisen (aus einem Staat) , das Ausgewiesenwerden
  2. Entfernung von Ausländern aus dem Staatsgebiet aus polizeilichen oder politischen Gründen, meist durch Entziehung der Aufenthaltserlaubnis.
  3. Vertreibung von einzelnen oder von Gruppen von Inländern aus politischen, ideologischen, rassischen oder religiö...
    Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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    Ausweisung Logo #42643Beendet den Aufenthalt einer Person. Im Gegensatz zur Zurückschiebung (ins Transitland) oder Abschiebung (ins Herkunftsland) ist das Ausreiseland egal. Hält sich der Fremde trotz Ausweisung weiterhin im Bundesgebiet auf, kann er in Schubhaft genommen werden.
    Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42643

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    Ausweisung Logo #42834Von Ausweisung spricht man, wenn der weitere Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland trotz Bestehen eines Aufenthaltstitels beendet wird, weil ein gesetzlicher Ausweisungsgrund besteht. Die Ausweisungsgründe sind in den §§ 53 ff AufenthG aufgezählt. Ein Ausländer kann z.B. ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Siche...
    Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/ausweisung.php

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    Ausweisung Logo #42810Abschiebung, Deportation, Identifikation, Identifizierung, Verschleppung, Zwangsverschickung
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    Ausweisung Logo #42295Ausweisung (Landesverweisung), die amtliche Maßregel, durch welche jemand angewiesen und nötigen Falls gezwungen wird, das Gebiet eines Staats oder eines Gemeindebezirks zu meiden. Für die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Staats- oder Gemeindebehörde befugt sei, gegen eine bestimmte Person die A. zu verfügen, ist als ...
    Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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    Ausweisung Logo #42145. Nach dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867 (Bundesgesetzblatt S. 55) hat jeder Bundesangehörige innerhalb des Bundesgebiets ein im wesentlichen unbeschränktes Recht, sich an jedem Orte aufzuhalten und niederzulassen. Die A. eines Bundesangehörigen aus dem Bundesgebiete ist unzul...
    Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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