
Im Auslandsgeschäft verwendete Dokument e können nach ihrer rechtlichen Bedeutung in Beweis-, Legitimationsurkunden und Wertpapiere gegliedert werden. Beweisurkunden dienen der Beweisführung durch den Berechtigten, falls das bestehende Recht vom Verpflichteten bestritten wird. Sie müssen daher zur Geltendmachung dieses Rechts nicht vorgelegt .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aussenhandelsfinanzierungsdokument
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