
(Ausnahmerecht) die für besondere Notstandsfälle des Staats (Belagerungszustand, Ausnahmezustand, Naturkatastrophen) geltende Rechtsetzung. Sie äußert sich vor allem in der Beschränkung der Grundrechte und sonstiger Individualrechte (Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, abe...
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