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Ausnahmegerichte Logo #42834Mit Ausnahmegericht/Sondergericht werden Gerichte bezeichnet, die außerhalb der bestehenden Gerichtsbarkeit nachträglich für einen bestimmten Fall, oder eine bestimmte Fallgruppe gebildet werden. Gemäß Art. 101 GG und § 16 GVG sind Ausnahmegerichte unzulässig. Sie verstoßen gegen das rechtsstaatliche Prinzip des gesetzlichen Richters. Diese...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/ausnahmegerichte.php

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Ausnahmegerichte Logo #42295Ausnahmegerichte , besondere Gerichte, welche neben den nach der gesetzlichen Gerichtsverfassung bestehenden Gerichten für einzelne Fälle eingesetzt werden. Es liegt im Wesen des modernen Rechtsstaats, daß niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden darf. Dieser Grundsatz ist im § 16 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes ausdrückli...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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