
Das Ausländerrecht bzw. „Fremdenrecht” wie es der österreichische Gesetzgeber nennt, ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Regelungen, die nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern nur an andere Merkmale...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausländerrecht

Mit Ausländerrecht wird die Gesamtheit der Normen bezeichnet die nur für Ausländer gelten. Dazu gehört z.B. das Aufenthaltsrecht und das Asylrecht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/auslaenderrecht.php
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