[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Völlig klar machen. Ausgeklärtes Mehl, bey den Bäckern, das feinste Weitzenmehl. Der Himmel, das Wetter hat sich ausgekläret. 2) In der Landwirthschaft kläret man den Wetzen aus, wenn man die unter demselben befindlichen Rockenähren mit einem Stocke oder einer Sense a... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4208