
Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Versorgungsanwartschaften bzw. -leistungen (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten zu teilen. Der Ausgleichsbetrag bestimmt sich aus der Hälfte des Wertes des jeweiligen Ehezeitanteils.
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Ein Ausgleichsbetrag ist ein Geldbetrag, der zum Ausgleich gewisser Unterschiede von den Exchangepartnern gezahlt wird. Grundlage kann beispielsweise der geographische Ort sein (z.B. ein Liter eines Produktes ist in München mehr wert als in Hamburg) oder auch der Typ des Produktes (z.B. Firma A bezieht Super 95 und der Partner Super 98).
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Unter Ausgleichsbetrag versteht man "Differenz zwischen Anfangswert und Endwert".
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