[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Durch Drehen heraus bringen. Einem etwas ausdrehen, aus der Hand. Sich ausdrehen, wie ein Aal aus den Händen, und figürlich, im gemeinen Leben, Ausflüchte machen, entwischen. 2) Wie ausdrechseln. Einen Becher ausdrehen. Daher der Ausdrehstahl zum Hohldrehen S. Drehen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4023
aus¦dre¦hen [V.1, hat ausgedreht; mit Akk.] 1 durch Drehen des Schalters außer Betrieb setzen; das Licht a.; das Radio a. 2 auskugeln Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303