
I. außerhalb des Stadtbezirks wohnender Bürger (Gegensatz: Einbürger), wobeI. die rechtliche Stellung landschaftlich sehr verschieden ist II. Beisasse im Gegensatz zum
1Bürger III. leibeigene Untertanen des Rates in den Dörfern
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Bürge
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ist der außerhalb der Stadt lebende Bürger.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ausbürger,
(nicht gebräuchlich) des -s, plur. ut nom. sing. eine Benennung, welche noch in einige Oberdeutschen Gegenden üblich ist, und einen fremden oder auswärtigen Bürger bezeichnet. Besonders bedeutet sie, 1) einen Bürger einer Stadt, der sich aber außerhalb derselben a...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3999

Ausbürger (mhd. uzburger). Ein außerhalb des Stadtbereichs Ansässiger, der das Bürgerrecht und die damit verbundenen Vorteile erworben hatte. Zu Ausbürgern zählten in erster Linie bäuerliche Pfahlbürger, aber auch auswärtige Ritter (s. Edelbürger) oder geistliche Personen und Institutionen. Mit de...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Ausbürger (Pfahlbürger), ehedem im Gegensatz zu den Vollbürgern solche Bürger, die sich zwar nicht in der Stadt aufhalten, ab er doch ein unvollkommenes Bürgerrecht, ähnlich den Vorstädtern und Schutzverwandten oder Beisassen, erworben hatten, meist zu bestimmten einzelnen Zwecken, z. B. um da, wo nur Bürger städtische Grundstücke erwerbe...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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