[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Im Brauen die gehörige Vollkommenheit geben. Ein Bier, das wohl ausgebrauet ist. 2) Altes Malz brauet sich besser aus, als frisches, läßt alle seine kräftigen Theile leichter fahren. 3) Das Brauen vollenden, aufhören zu brauen; als ein Neutrum.
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