
Unter Aufsandungserklärung versteht das österreichische Grundbuchsrecht (§ 32 Abs.1 lit. b GBG) eine notariell oder gerichtlich beglaubigte, "ausdrückliche" Erklärung einer Person, dass sie in die grundbücherliche Eintragung einer vertraglichen Änderung ihrer Rechte einwilligt. Im deutschen Recht ist der Vorgang ähnlich und ein wichtiger.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aufsandungserklärung

Die Aufsandungserklärung ist die Zustimmung des Eigentümers gegenüber eines Dritten, dass er mit einer Eintragung (Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/aufsandungserklaerung.php

Ein im österreichischen Grundbuchsrecht verankerter Begriff. Es handelt sich um eine persönliche, gerichtlich oder notariell beglaubigte Erklärung, einer Grundbuchseintragung von vertraglichen Änderungen bestehender Rechte zuzustimmen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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