[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit Pappe, d. i. einen aus Mehl bereiteten Kleister, auf etwas befestigen. Daher die Aufpappung. 2) + Ein Kind aufpappen, es mit Pappe oder Beey groß ziehen.1. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3546