
Im bürgerlichen Recht spricht man von Aufopferung, wenn ein Grundstückseigentümer Imissionen dulden muss, die von einem anderen Grundstück ausgehen. Für diese Duldung steht ein Ausgleichsanspruch zu, der der Höhe der zulässigen Beeinträchtigung entspricht. Ein solcher Anspruch ergibt sich zunächst aus § 906 Abs. 2 S. 2 BGB. Über § 906 A...
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