
das, was auferlegt wird I. 1 Steuer, Zoll usw. 2 Lehnware 3 Strafzahlung 4 Gebühr 5 Zunftbeitrag 6 Standgeld für Vieh II. 1 Auftrag, Befehl -- Dienstauftrag 2 rechtsgeschäftliche Beschwerung des Empfängers einer Zuwendung mit einer Leisungspflicht 3 Verpflichtung, Las...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Auflage, plur. die -n, von dem Verbo auflegen, das Abstractum des Auflegens, in den figürlichen Bedeutungen des Verbi, und in einigen Fällen auch dasjenige, was aufgeleget wird, auszudrucken.1. Der Abdruck eines Buches, und die abgedruckten Exemplare selbst. Die erste, die zweyte, die d...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3495

(Auflage / auflegen) Etwas zur Auflage und damit zur allgemeinen Einsicht machen; Auflage des österr. Punzierungsgesetzes, Auflage der CIBJO-Regeln, Auflage einer Kollektion, Auflage für die Bezahlung, Werbeschriften, Konditionen usw. Veredelungsauflage in Form einer mechanischen (Doublé oder Triple) oder chemischen Verbindung (Vergolden, Versil...
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https://www.beyars.com/lexikon/lexikon_a_1.html

Anzahl der Druckexemplare
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https://www.buecherfabrik.com/glossar.html

Bei Zeitungen und Zeitschriften wird hierbei unterschieden zwischen: Druckauflage (alle gedruckten Exemplare abzüglich der fehlerhaften)verbreitete Auflage (alle verkauften Exemplare und Beleg- und Freiexemplare)verkaufte Auflage (Einzelexemplare + Aboexemplare + sonstiger Verkauf - zurückgeschickte Exemplare)
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https://www.desig-n.de/werbung_a.htm

Anzahl der Druckexemplare
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https://www.druckerei-duennbier.com/_glossar.html

Auch: Tastatur - Auflage, Handballen - Auflage. Wulst, der vor die Tastatur gelegt wird, um die Handballen abzustützen und so der Ermüdung und Überbeanspruchung beim Schreiben (RSI) vorzubeugen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40004

Anzahl der Exemplare einer Publikation, die der Verlag herstellt bzw. vertreibt. Unterschieden werden Druckauflage (Anzahl der tatsächlich gedruckten Exemplare pro Ausgabenummer), verbreitete Auflage (Zahl der Exemplare, die pro Ausgabenummer verkauft werden zuzüglich der ständigen Frei- und Werbeexemplare etc.) und verkaufte Auflage ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40096

Anzahl der Exemplare einer Vertriebsausgabe. Man unterscheidet im allgemeinen folgende Auflagenbegriffe: Druckauflage Verbreitete Auflage Verkaufte Auflage
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Anzahl der Exemplare einer Publikation, die der Verlag herstellt bzw. vertreibt. Unterschieden werden Druckauflage (Anzahl der tatsächlich gedruckten Exemplare pro Ausgabenummer), verbreitete Auflage (Zahl der Exemplare, die pro Ausgabenummer verkauft werden zuzüglich der ständigen Frei- und Werbeex...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40127

Auflage, Privatrecht: die einer Schenkung oder letztwilligen Verfügung hinzugefügte Bestimmung, dass der Empfänger zu einer Leistung verpflichtet sein soll; oft schwer von einer Bedingung zu unterscheiden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auflage, Verlagswesen: a) Anzahl der (nach einer nicht veränderten Satzvorlage) gleichzeitig hergestellten Exemplare eines Druckerzeugnisses; b) Gesamtzahl der Exemplare, die der Verleger nach dem Gesetz oder dem Verlagsvertrag herzustellen berechtigt ist. Enthält der Vertrag keine Bestimmung über ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auflage, Druckgrafik: die Anzahl der von einer Druckform gedruckten Blätter. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird jedes Blatt der Auflage in der Regel vom Künstler nummeriert und signiert.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auflage, Strafrecht: zusätzliche strafähnliche Maßnahme, die das Gericht einem Verurteilten, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, auferlegen kann (§ 56 b StGB, z. B. Wiedergutmachung des Schadens).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auflage, Verwaltungsrecht: die selbstständige Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt, die ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt (z. B. bei Erteilung einer Baugenehmigung, das Baugelände durch eine Stützmauer zu sichern); nicht erfüllte Auflagen können erzwungen beziehungsweise der Verwaltung...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auf/lage therapeutische
Packung,
Kompresse.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Bei Zeitungen und Zeitschriften wird hierbei unterschieden zwischen: Druckauflage (alle gedruckten Exemplare abzüglich der fehlerhaften)verbreitete Auflage (alle verkauften Exemplare und Beleg- und Freiexemplare) verkaufte Auflage (Einzelexemplare + Aboexemplare + sonstiger Verkauf †“ zurückgeschickte Exemplare).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42293

- Auf¦la¦ge [f. 11 ] 1 aufgelegte Schicht, Überzug (Metall~) 2 Stütze, Unterlage; eine A. für den Arm, für den Apparat beim Fotografieren suchen 3 [Abk.: Aufl.] Gesamtheit der auf einmal gedruckten Exemplare (eines Schriftwerks) ; ein Buch in einer A. von 5000 Exemplaren drucken 4 g...
- Buchwesendie Gesamtzahl der gleichzeitig hergest...
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bei Briefmarken auch Druckauflage, Menge der Briefmarken, Münzen oder Telefonwertkarten, die erzeugt wird.
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(Marketing) Die Auflage ist die Zahl der gedruckten Exemplare einer Ausgabe einer Zeitung oder einer Zeitschrift...
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Abdruck, Auflageziffern, Ausgabe, Ausgabe (eines Buches), Ausgaben, Bedingung, Druck, Ed., Edition, Edition, Erforderlichkeit, Fassung, galvanischer Überzug, Metallüberzug, Muss, Schutzschicht, Überzug, Zwang
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Bezeichnung für die Gesamtmenge, in der ein Postwertzeichen hergestellt wurde. Bei Briefmarken ist dies auch die Druckauflage, Menge der Briefmarken, Münzen oder Telefonwertkarten, die erzeugt wird. Die Auflagenhöhe kann auch wichtig für den Wert einer Marke sein (dänisch: oplag, englisch: number issued, französisch: tirage, italienisch: tira...
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Auflage , die Anordnung eines von den Staats- oder Ortsbürgern zu entrichtenden Beitrags zur Befriedigung öffentlicher Bedürfnisse; dann dieser Beitrag selbst; im allgemeinern Sinn Gebühren wie Steuern umfassend. Man hat früher in vielen Ländern staatsrechtlich zwischen Auflagen und Abgaben oder Steuern unterschieden, insofern man nur die von...
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(Text von 1910) Auflage 1). Abgabe 2). Auflage (eines Buches) Abgabe bezeichnet das, was der einzelne von seinem Eigentums zur Erhaltung des Staates gibt, Auflage (= das, was jemandem aufgelegt wird) die Steuer, welche der Staat von bestimmten Gegenständen erhebt. Es wür...
Gefunden auf https://www.textlog.de/38562.html
(Text von 1910) Auflage 1). Abgabe 2). Auflage (eines Buches) Abgabe bezeichnet das, was der einzelne von seinem Eigentums zur Erhaltung des Staates gibt, Auflage (= das, was jemandem aufgelegt wird) die Steuer, welche der Staat von bestimmten Gegenständen erhebt. Es wür...
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