[Achtung: Schreibweise von 1811] im gemeinem Leben Aufhucken, verb. reg. act. 1) Durch Niederhocken auf die Schultern nehmen; im Gegensatze des abhocken. Jemanden aufhocken. 2) In Hocken setzen besonders in Niedersachsen, wo die Garben des abgehauenen Getreides aufgehocket, d. i. in Mandeln gesetzet werden S. Hocke. Daher di...
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