[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Von neuen bügeln oder plätten Die Manschetten aufbügeln. 2) So bügeln, daß es in die Höhe steht. So bügeln die Schneider die Knopflöcher vermittelst des Knopfholzes auf. Daher die Aufbügelung.
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auf¦bü¦geln [V.1, hat aufgebügelt; mit Akk.] 1 (erneut kurz) bügeln; das Hemd hing schon lange im Schrank, deshalb muss er es kurz a. 2 durch Bügeln übertragen, befestigen; Applikationen auf eine Hose a.
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