
·Gesellschaftsanteil an einer Aktiengesellschaft ·Wertpapier, das den Gesellschaftsanteil verbrieft. - Bei Inhaberaktien (im Börsenhandel, Börse ) wird das verbriefte Recht durch Übereignung der Urkunde übertragen; bei Namensaktien erfolgt die Übertragung durch Indossament. Während Stammaktien dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusiche.....
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Aktie

Das Eigentum an einer Aktiengesellschaft ist in Bruchteile unterteilt, die durch Aktien verbrieft sind. Früher wurden Aktien mit einem Nennwert ausgegeben, der den nominalen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft angab. Seit ihrer Zulassung 1998 haben sich auch in Deutschland Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) durch, die den Antei...
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https://boersenlexikon.faz.net/aktie.htm

(f) util Econ Urkunde, die die Beteiligung eines Kapitalisten am Gesamtkapital einer Aktiengesellschaft symbolisiert. Der Besitz einer Aktie bedeutet zugleich einen gewissen Anspruch auf Dividende und ein gewisses Recht der Miteinscheidung über Angelegenheiten der Aktiengesellschaft. Entsprechend der Verteilung dieser Rechte existieren un...
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https://etymos.de/

Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft werden als Aktien bezeichnet. Sie sind Mitgliedschaftsrechte. Die Höhe eines Anteils richtet sich bei auf einen Nennwert lautenden Aktien nach dem Nennbetrag der Aktie. Der gesetzliche Nennbetrag nach alter Regelung einer Aktie belief sich in der Bundesrepub...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Aktie.htm

(von lat. actio »Handlung«; Vermittlung niederld.): Besitzanteil an den Produktionsmitteln einer Kapitalgesellschaft; Wertpapier, das diesen Besitz verbürgt. Dieser Besitzanteil berechtigt zum Empfang des entsprechenden Gewinnanteils (Dividende = pars dividenda, d.h. der zu verteilende Teil) und zur anteiligen Bestimmung übe...
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https://www.avenz.de/definition_a/aktie.htm

Anteilsrecht an einer Unternehmung, die in der Rechtform einer Aktiengesellschaft (AG) auftritt. Eine Aktie lässt sich als Bündel an Rechten und Pflichten auffassen. Eine Aktie bescheinigt oder verbrieft die Miteigentümerschaft am Vermögen der AG gemäß ihrem Anteil am Nominalkapital. Speziell kann s...
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https://www.deifin.de/glossar

Aktie, Wertpapier, das dem Inhaber (Aktionär) einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die damit verbundenen Rechte verbrieft (siehe Gesellschaftsformen). Zu den mit dem Kauf von Aktien erworbenen Rechten gehören u. a. der Anspruch des Aktio...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Anteil des Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Das Wort leitet sich aus dem lateinischen 'actio' (dt.: klagbarer Anspruch) ab und ist niederländisch, denn im Jahr 1602 führte die Niederländische Ostindische Kompanie die erste Form von Aktienbeteiligung ein. Kolonialgesellschaften auf Aktienbasis verbreiteten sich...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

Als Aktie bezeichnet man das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft. Bei Aktien mit Nennwert richtet sich die Höhe des Anteils nach dem Nennbetrag. Der Mindestnennbetrag beläuft sich nach §8..
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

Die Aktie ist ein Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einem Unternehmen verbrieft. Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben (emittiert). Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein. Der Inhaber bzw. Eigent&uu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

(engl. security, share, stock) Aktien verkörpern einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Der Aktionär ist der Eigentümer der Aktien und somit Anteilseigner der Aktiengesellschaft. In der Satzung der Aktiengesellschaft kann der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Anteil des Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Das Wort leitet sich aus dem lateinischen 'actio' (dt.: klagbarer Anspruch) ab und ist niederländisch, denn im Jahr 1602 führte die Niederländische Ostindische Kompanie die erste Form von Aktienbeteiligung ein. Koloni...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42077

Die Aktie ist als gedrucktes Wertpapier eine Urkunde, die ihrem Inhaber (Aktionär) einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und damit verbundene bestimmte Eigentumsrechte am Unternehmen verbrieft. Als Miteigentümer ist der Aktionär am Vermögen der AG und somit am wirtschaftlichen Erfolg...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Die Aktie ist das Wertpapier, welches ein Anteilsrecht an einer > AG festlegt und verbrieft. Eine Aktie ist körperlich unterteilt in Mantel, Dividendenscheinbogen und Erneuerungsschein (zum Bezug neuer Dividendenscheinbögen). Man unterscheidet verschiedene Aktienformen wie z. B. > Stammakt...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Die Aktie (Stammaktie/Vorzugsaktie) ist ein Wertpapier, das ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Durch die Ausgabe von Aktien beschafft sich ein Unternehmen haftendes Eigenkapital; dabei bleibt die Haftung des Kapitalgebers auf seine Einlage beschränkt.Nach deutsche...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Die Aktie ist ein unteilbares Wertpapier, das dem Besitzer/Inhaber als Aktionär sein Recht an einer Aktiengesellschaft verbrieft, welches er durch die Übernahme eines Anteils am Grundkapital der Gesellschaft (= Aktienkapital) erworben hat. Zweck der Emission von Aktien ist die Bereitstellung von Eigenkapital für die Aktiengesellscha...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42166

Die Aktie ist das Wertpapier, welches ein Anteilsrecht an einer AG festlegt und verbrieft. Eine Aktie ist körperlich unterteilt in Mantel, Dividendenscheinbogen und Erneuerungsschein (zum Bezug neuer Dividendenscheinbögen). Man unterscheidet verschiedene Aktienformen wie z.B. Stammaktien, Vorzugsakt...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Dieser Anteilsschein verbrieft das wirtschaftliche Miteigentum an einer Aktiengesellschaft. Die Höhe des Nennwertes bestimmt den jeweiligen Anteil am Grundkapital. Der Preis der Aktie selbst wird jeweils im Börsenhandel durch Angebot und Nachfrage neu gebildet. Der Aktieneigentümer kann sowohl die Dividende einstreichen als auch von ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

- Ak¦tie [-tsjə f. 11 ] Urkunde über den Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft
- Bertelsmann Lexikon VerlagHistorisches Wertpapier von 1748 der Real Compania, Barcelonaein Wertpapier, das das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. In Deutschland lautet die Aktie auf einen bestimmten Nennbetrag, seit 1998 überwiegen...
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Der Begriff Aktie bezeichnet sowohl das Anteilsrecht (Beteiligung) an einer Aktiengesellschaft als auch das Wertpapier, das dieses Recht verkörpert. Der Inhaber einer Aktie ist Teilhaber am Vermögen der Aktiengesellschaft und besitzt bestimmte Mitspracherechte. Seine Rechte werden durch die Bestimmungen des Aktiengesetzes geschützt.
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Der Begriff Aktie bezeichnet sowohl die Mitgliedschaftsrechte (Beteiligung an der Aktiengesellschaft) als auch das Wertpapier, das diese Rechte verkörpert. Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist "Teilhaber" am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte werden durch die Bestimmungen des Aktiengesetzes geschützt.
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Aktien werden von Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) begeben. Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie (Aktionär) ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwerts. Zu den Grundrechten des Aktionärs gehören u. a. das Teilnahme- und Stimmrecht ...
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(Börse & Finanzen) Eine Aktie ist eine Urkunde, die ihrem Eigentümer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft (AG) und bestimmte Unternehmensrechte verbrieft. Der Inhaber einer Aktie, der so genannte Aktionär, wird Teilhaber am Aktienkapital und damit Mitinhaber des Gesellschaftsver...
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(engl. security, share, stock) Aktien verkörpern einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) . Der Aktionär ist der Eigentümer der Aktien und somit Anteilseigner der Aktiengesellschaft . In der Satzung der Aktiengesellschaft kann der Anspruch des Aktionär s auf Verbriefung seines Anteils als Wertpapier ausgeschlossen oder ...
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- Aktie (1748) Aktie von 1748 Historisches Wertpapier von 1748 der Real Compania, Barcelona - ein Wertpapier, das das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. In Deutschland lautet die Aktie auf einen bestimmten Nennbetrag, seit 1998 überwiegend als Stückaktie auf einen anteiligen B...
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