
Die Landesregierung kann auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes ein Gemeindegebiet oder einen Teil eines Gemeindegebietes (z.B. bei städtebaulichen Missständen) durch Verordnung zum Assanierungsgebiert erklären. Die Gemeinde hat im Falle eines Verkaufes von Grundstücken aus einem Assanierungsgebiet ein Vorkaufrecht. Macht die Ge...
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