
Bei jeder Behandlung und Beratung schließen der jeweilige Arzt und der zu Behandelnde einen Vertrag miteinander ab, welcher nicht in schriftlicher Form vorliegt. Dieses Arzthaftungsrecht dient dem Schutz des Patienten, welcher sich gegen etwaige Behandlungs-, Beratungs- und Dokumentationsfehler, absichert. Da auch Ärtzte nur Menschen sind und Irr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42641
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