
Die Arglisteinrede nach {§|853|bgb|juris} BGB stellt einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung dar und schließt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Geschädigten im Falle einer unerlaubten Handlung aus. Ausgangslage ist die, dass der Schädiger durch eine von ihm bzw. von seinem Vertreter begangene unerlaubte Handlung gegen den ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arglisteinrede
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