Arglisteinrede Bedeutung

Suchen

Arglisteinrede

Arglisteinrede Logo #42000 Die Arglisteinrede nach {§|853|bgb|juris} BGB stellt einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung dar und schließt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Geschädigten im Falle einer unerlaubten Handlung aus. Ausgangslage ist die, dass der Schädiger durch eine von ihm bzw. von seinem Vertreter begangene unerlaubte Handlung gegen den ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Arglisteinrede
Keine exakte Übereinkunft gefunden.