
Ein Arbeitsgesetzbuch ist eine Kodifikation des gesamten geltenden Arbeitsrechts in einem Gesetzbuch; meist ist es jedoch eine Zusammenfassung eines größeren Teilgebietes des Privatrechts im Arbeitsbereich. Arbeitsgesetzbücher gibt es in Ungarn, Polen, Russland, Litauen (Lietuvos Respublikos darbo kodeksas), Tschechien. == DDR == Es gab auch in...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgesetzbuch
[DDR] - Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR war eine grundlegende gesetzliche Regelung des Arbeitsrechts für die Beschäftigten und Betriebe, wobei einheitlich die Rechte und Pflichten festgelegt wurden. Das AGB wurde am 16. Juni 1977 (GBl I S. 185 f) von der Volkskammer beschlossen und trat am 1. Januar 1978 in Kraft. Vor...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgesetzbuch_(DDR)
[Litauen] - Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos darbo kodeksas, LR DK) ist Litauisches Arbeitsgesetzbuch, verabschiedet am 4. Juni 2002. Es trat in Kraft am 1. Januar 2003. (außer Art. 47 Abs. 6 bezüglich der Arbeitsräte). Vorgänger des Gesetzbuches war Sowjetlitauisches Arbeitsgesetzbuch von 19...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgesetzbuch_(Litauen)

ist das für das Arbeitsrecht geschaffene Gesetzbuch (z. B. Deutsche Demokratische Republik 12. 4. 1961, 23. 11. 1966, 1977). Lit.: Kroeschell, DRG 3
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Kodifikation aller arbeitsrechtlich wichtigen Bestimmungen, z. B. die italienische Carta del Lavoro von 1927. In Österreich und im wieder vereinigten Deutschland ist ebenfalls die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches in der Diskussion.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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