
Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer können der Vertrag oder gesetzliche , insbesondere deliktische oder spezielle arbeitsgesetzliche Ansprüche sein, vgl. §§ 611a Abs. 2, 628 Abs. 2 BGB . Zu beachten ist, dass sich aufgrund der Reform des Schuldrechts a...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Arbeitgeberhaftung.htm

Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer können der Vertrag oder gesetzliche , insbesondere deliktische oder spezielle arbeitsgesetzliche Ansprüche sein, vgl. §§ 611a Abs. 2, 628 Abs. 2 BGB . Zu beachten ist, dass sich aufgrund der Refor...
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