
Ein Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber ist der zur Entgegennahme der Dienste des Arbeitnehmers berechtigte (Arbeitsrecht, Arbeitgeberverband) und hat im Arbeitsverhältnis ein Weisungsrecht. Vom wirtschaftlichen Begriff des Unternehmers ist der arbeit...
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http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/arbeitgeber.php

Arbeitgeber, Person, die wenigstens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Arbeitgeber können eine natürliche Person oder juristische Person wie eine GmbH oder Aktiengesellschaft sein (siehe Gesellschaftsformen), Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit (BGB-Gesellschaft), Stiftungen oder andere. Der Arbeitge...
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http://www.enzyklo.de/lokal/40014

Organisatorische Einheit, die im Rahmen von Beschäftigungsverträgen als Vertragspartner von natürlichen Personen auftritt. In vielen Ländern ist jeder Arbeitgeber durch eine eindeutige Nummer gekennzeichnet, in Kanada z.B. durch die Business Number, in den USA durch die Tax ID.
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http://web.urz.uni-heidelberg.de/saphelp/helpdata/DE/35/2cd77bd7705394e1000

In der Sozialversicherung kommen dem Arbeitgeber wichtige Aufgaben zu. Als Sozialpartner seiner Arbeitnehmer zahlt er die Hälfte der Beiträge (Ausnahmen: außer auf den seit 01.07.2005 geltenden Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9% und bei geringverdienenden Arbeitnehmern, siehe Geringverdiener), erstatt...
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http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/a.html

Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche De...
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http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist jemand der Kraft eines Arbeitsvertrages von einem Arbeitnehmer eine Leistung fordern kann. Dafür schuldet der Arbeitgeber dem besagten Arbeitnehmer ein Entgelt für die erbrachte Leistung. In der Regel wird dieses Entgelt monatlich zu einem festen Zeitpunkt auf das Konto des Arbei...
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http://www.enzyklo.de/Lokal/42035

(engl. employer) Der Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person (meistens Unternehmer oder Staat), die mindestens einen Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Aus diesem Beschäftigungsverhältnis ergeben sich Pflichten und (echte, die insbesondere in den §§ 611 630 Bürgerli...
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http://manalex.de/d/arbeitgeber/arbeitgeber.php

Jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Der Begriff ist - anders als der Begriff des Arbeitnehmers - gesetzlich nicht definiert. Arbeitgeber kann jede natürliche oder juristische Person sein, auch die öffentliche Hand (Gemeinde, La...
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http://rechtslexikon-online.de/Arbeitgeber.html

Als Arbeitgeber gilt eine natürliche Person oder eine juristische Person, ferner eine Personenvereinigung (z. B. Personengesellschaft) oder eine Vermögensmasse welcher der Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) seine Arbeitskraft schuldet. Zudem muss der...
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http://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Eine Definition findet sich weder im Gesetz noch in Verwaltungsanweisungen. Sie ergibt sich aus der Umkehrung des Arbeitnehmerbegriffs (§ 1 LStDV) und ist ausschließlich nach den hierfür geltenden steuerrechtlichen Abgrenzungskriterien zu entscheiden. Keine Auswirkungen ergeben sich deshalb durch da...
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http://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Arbeitgeber.htm

Arbeitgeber, natürliche oder juristische Person, die einen anderen als Arbeitnehmer beschäftigt. Gesetzliche Vertreter juristischer Personen, z. B. Vorstandsmitglieder von AGs, Geschäftsführer von GmbHs, üben die Funktion von Arbeitgebern aus, sind aber aufgrund ihrer Anstellung Arbeitnehmer der jur...
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http://www.enzyklo.de/lokal/42134

Eine Definition findet sich weder im Gesetz noch in Verwaltungsanweisungen. Sie ergibt sich aus der Umkehrung des Arbeitnehmerbegriffs (§ 1 LStDV) und ist ausschließlich nach den hierfür geltenden steuerrechtlichen Abgrenzungskriterien zu entscheiden. Keine Auswirkungen ergeben sich desha...
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http://www.industrie-lexikon.de/cms/lexikon/
- Ar¦beit¦ge¦ber [m. 5 ] jmd., der Arbeitskräfte gegen Entgelt beschäftigt; Ggs. Arbeitnehmer
- jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist. Der Arbeitgeber ist Partner des Arbeitsvertrags ; er hat Anspruch auf die Dienste und ist Schuldner des Lohnanspruchs; er hat das sog. Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer. Für das ...
Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42303
(Verantwortung für den Arbeitsschutz) Der Arbeitgeber trägt die umfassende Verantwortung für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb. Er hat allein das Direktionsrecht und die letzte Entscheidung.
Gefunden auf http://www.enzyklo.de/Lokal/42565
(Human Resources) Ein Arbeitgeber ist eine Person oder eine Organisation, die Menschen für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten bezahlt. Arbeitgeber schließen mit Arbeitnehmern befristete oder unbefristete Verträge ab, um eine Stelle mit regelmäßigem Arbeitsentgelt und unter Beachtung der am jewei...
Gefunden auf http://www.onpulson.de/lexikon/205/arbeitgeber/
eine Person oder Firma (aber auch der Staat oder die → Länder), die Arbeiter oder Angestellte beschäftigt (Die Arbeitgeber fordern eine Verlängerung der Arbeitszeiten.)
Gefunden auf http://www.dw-world.de/dw/0,,9151,00.html
Brötchengeber , Brotherr (veraltet) , Entrepreneur , Firmeninhaber , Geschäftsinhaber , Unternehmensinhaber , Unternehmensleiter , Unternehmer
Gefunden auf http://www.openthesaurus.de/synonyme/Arbeitgeber
Mit Arbeitgeber wird jeder natürliche oder jurisische Person bezeichnet, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Gefunden auf http://www.lexexakt.de/glossar/arbeitgeber.php
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