
Im Versorgungsausgleich werden gemäß § 2 VersAusglG alle Anrechte ausgeglichen, die auf eine Versorgung wegen Alters oder Erwerbsminderung gerichtet sind und durch Arbeit oder Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten worden sind (z.B. Anwartschaften aus gesetzlicher Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Betriebsrenten, Lebensversicherungen, b...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/anwartschaftenva.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.