
(m) rela Jur Verpflichtung, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Nach deutschem Recht besteht Anwaltszwang z.B. bei Scheidungsprozessen vor einem Familiengericht.
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ist die tatsächliche oder rechtliche Verpflichtung im Prozess einen Anwalt zu verwenden.
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Anwaltszwang, der gesetzliche Zwang, sich in bestimmten Gerichtsverfahren (Anwaltsprozess) durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Anwaltszwang soll vornehmlich dem Schutz der Parteien dienen. Anwaltszwang besteht im Zivilprozess für alle Streitigkeiten ...
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english: mandatory representation by a lawyer Beim Amtsgericht kann †“ abgesehen von Ausnahmefällen †“ jeder Bürger seine Rechte selbst wahrnehmen. Ein Zwang zur Einschaltung eines Anwalts besteht dagegen nach § 78 der Zivilprozessordnung bei Verfahren vor dem Landgericht und den höheren Instanzen, wenn also die Eingangsinstanz das Land...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Anwaltszwang , s. Anwaltsprozeß.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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