
Einfach gesprochen stellt die Abmahnung einen Hinweis an einen Dritten dar, dass sein Verhalten nicht rechtmäßig ist. Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung regelmäßige Voraussetzung für eine Kündigung. Im Wettbewerbsrecht ist es der Hinweis etwa eines Rechteinhabers an einen Mitbewerber, dass dessen Verhalten in seine Rechte eingreift. Da gerade ...
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