
Der Antragsteller ist an den Antrag auf Abschluß einer privaten Krankenversicherung 6 Wochen gebunden (vgl. Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht). Wird gleichzeitig ein Antrag auf Wartezeiterlaß aufgrund ärztlicher Untersuchung gestellt, beginnt die Bindefrist am Eingangstag des Unt...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Siehe
BindefristGefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Interessenten für eine private Krankenversicherung sind an ihren Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung sechs Wochen gebunden. Stellen sie gleichzeitig einen Antrag auf Wartezeiterlass aufgrund einer ärztlicher Untersuchung, beginnt die Frist am dem Tag, an dem der Untersu...
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https://www.financescout24.de/wissen
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