
Person (natürliche oder juristische), für die basierend auf einem Versicherungsvertrag Leistungen gegenüber dem VU eingefordert werden. Wenn eine Person Leistungen für sich selbst einfordert, ist sie zugleich Antragsteller (auf Leistung) und Anspruchsteller. Zur Unterscheidung von Anspruchsteller, Antragsteller und Versicherter Person lesen Sie...
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Wer für sich selbst oder andere Ansprüche an den Verursacher des Schadens oder den Versicherer direkt stellt, wird versicherungsrechtlich als Anspruchsteller bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ansprüche berechtigt oder unberechtigt sind.
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